Tennishallenordnung
 

Die Hallenordnung wird mit der Platzbuchung bzw. Belegung anerkannt, auch jeder Besucher erkennt diese mit dem Betreten der Tennisanlage an.

1.    Spielberechtigung
Ausschließlich spielberechtigt sind die im Hallenbuchungssystem registrierten Nutzer und/oder von diesen bestimmte oder geduldete Personen, für die jeweils gebuchten und im Hallenbuchungssystem angezeigten Spielzeiten.

2.    Erstattungen
Die Erstattung des Entgeltes für gezahlte, ungenutzte Stunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für ausgefallene Stunden aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat.

3.    Nutzung der Halle bei  Vereinsinteresse
Aus im besonderen Vereinsinteresse gelegenem Anlass (z.B. Turniere, Verbandsspiele) kann der Verein gebuchte Plätze in Anspruch nehmen. Eine solche Beanspruchung wird den Betroffenen frühzeitig mitgeteilt. In diesem Fall wird das entrichtete Entgelt in Form eines Guthabens erstattet.

4.    Halleneingangstür
Die Halleneingangstür ist mit dem Buchungscode zu öffnen und nach Ein- und Austritt zu schließen. 

5.    Die Halle darf nur in sauberen Tennisschuhen betreten werden
Das Betreten der Halle mit Tennisschuhen, die bereits auf Außenplätzen benutzt wurden, ist nicht erlaubt. Nur Schuhe mit heller und glatter Sohle dürfen benutzt werden. Bitte Schuhe und Sportkleidung nur in den Umkleideräumen wechseln, nicht im Vorraum. Die Halle ist nur für den Tennissport vorgesehen, andere Sportarten sind nur mit Genehmigung des Vorstandes gestattet.

6.    Beleuchtung und Heizung
Die Platzbeleuchtung kann bis zu 120 Minuten eingeschaltet werden. Die Wippschalter für beide Plätze befinden sich rechts vor der Treppe zur Halle.
Bei Verlassen der Halle ist das Licht auf den Plätzen und im Vorraum auszuschalten. Die Heizung in der Halle regelt sich automatisch durch die beiden seitlichen Gebläse. 

7.    Überziehen der Spieldauer
Wird die vereinbarte Nutzung des Hallenplatzes um mehr als 10 Minuten überzogen und ist diese Spielzeit noch frei, wird ein voller Stundenpreis  nachträglich erhoben. 

8. Speisen und Getränke
In der Halle ist nur der Konsum von Wasser erlaubt. Zuckerhaltige Getränke, Kaugummi usw. sind verboten.
Im Vorraum ist das Konsumieren anderer Getränke und Speisen erlaubt, mit der Ausnahme von hochprozentigem Alkohol
Für Turniere, Verbandsspiele usw. gelten besondere Vorschriften.

9. Informationstafel
Im Eingangsbereich links der Tennishalle befindet sich ein Informationstafel. Dort können weitere wichtige Informationen zur Hallennutzung ausgehängt sein. Spielberechtigte Personen sind verpflichtet, sich jeweils vor Spielbeginn zu informieren.

10. Abfall in der Halle
Vor Verlassen des Spielfeldes muss der Abfall (z.B. Griffbänder, Tennisballdosen und deren Deckel, Papier jeder Art usw.) mitgenommen und selbst entsorgt werden.  

11. Haftung
Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

12. Ahndung von Verstößen/ Vertragsstrafen
Der Vorstand achtet auf die Einhaltung dieser Tennishallenordnung und ahndet Verstöße. Vom Vorstand autorisierte Personen sind berechtigt Anordnungen, die auf dieser Tennishallenordnung beruhen, zu treffen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen die Tennishallenordnung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 50,00 € erhoben. Eine darüberhinausgehende Schadensersatzforderung bleibt vorbehalten. Schwere (besonders wiederholte) Verstöße gegen diese Hallenordnung können den Ausschluss vom Spielbetrieb (Sperrung der Benutzerkonten) bis hin zu dauerhaftem Hausverbot zur Folge haben.

13. Sonstiges
Der Aufenthalt in der Halle ist nur den jeweiligen Spielern und Betreuern gestattet Zuschauer können sich im Vorraum aufhalten.
Rauchen ist in der Halle und im gesamten Gebäude verboten.


Der VORSTAND

November 2019